Bezugnehmend: Landstreicher
in meiner (ersten!) Autobiografie schreibe ich wegen meiner Erfahrungen mit Versuchen Menschenrechte geltend zu machen, So beschwerte ich mich, mein durch Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgtes „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ sei verletzt worden. Allerdings sieht der Artikel Ausnahmen unter anderem für „psychisch Kranke“ vor – und auch für Landstreicher, an den Absatz könnten die Europäer auf jeden Fall nochmal ran. An diesen Satz, wie ich gerade herausfinde, gingen die Europäer nochmal ran, nämlich 1963 bereits, als dieser Zusatz eigentlich mit dem 4. Zusatzprotokoll der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte gestrichen wurde. Seht meine ganze Recherche: Hallo, bitte …