So beschwerte ich mich, mein durch Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgtes "Recht auf Freiheit und Sicherheit" sei verletzt worden. Allerdings sieht der Artikel Ausnahmen unter anderem für "psychisch Kranke" vor - und auch für Landstreicher, an den Absatz könnten die Europäer auf jeden Fall nochmal ran.

Felix Longolius

Bezugnehmend: Landstreicher

in meiner (ersten!) Autobiografie schreibe ich wegen meiner Erfahrungen mit Versuchen Menschenrechte geltend zu machen, So beschwerte ich mich, mein durch Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgtes „Recht auf Freiheit und Sicherheit“ sei verletzt worden. Allerdings sieht der Artikel Ausnahmen unter anderem für „psychisch Kranke“ vor – und auch für Landstreicher, an den Absatz könnten die Europäer auf jeden Fall nochmal ran. An diesen Satz, wie ich gerade herausfinde, gingen die Europäer nochmal ran, nämlich 1963 bereits, als dieser Zusatz eigentlich mit dem 4. Zusatzprotokoll der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte gestrichen wurde. Seht meine ganze Recherche: Hallo, bitte …

Den unbestimmten Satzzeichen auf Seite 85

Kennen Sie das auch? Sie lesen meine Biografie „Ich mag mich irren“ und stolpern auf Seite 85 über die Anführungszeichen bei „Notarzt“, die keinen Sinn zu ergeben scheinen? Es handelt sich hier um den „Notar-zt“, die „das beglaubigen“. Der Scherz musste wohl dem allgemeinen Ärger im Buchteam über meine Psychose weichen. Ich hole es hier nach: Es handelt sich um die „Notar“-zte, die beglaubigen das, weil es doch auf der Seite um meine Bemühungen geht, vorbeifahrenden Krankenwagen telepathisch beste Bedingungen zu liefern. Ich schreibe das für eventuelle Leser die wirklich sich darüber freuen wie über das „Finde den Fehler“ in …